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Über uns

In einem weiten Sinn verstanden, beruht das gegenwärtige Völkerrecht der Friedenssicherung auf den zwei großen Säulen des Gewaltverbots und seiner Ausnahmen (ius contra bellum) sowie des Rechts der bewaffneten Konflikte (ius in bello). Während das ius contra bellum die Frage beantwortet, ob ein Staat in seinen internationalen Beziehungen ausnahmsweise Gewalt anwenden darf, liefert das ius in bello den rechtlichen Maßstab für die Art und Weise einer Militäroperation. 

Neuerdings wird darüber diskutiert, ob dem ius contra bellum und dem ius in bello ein ius post bellum als dritte völkerrechtliche Teildisziplin mit einem direkten Bezug zu dem Thema "Krieg und Frieden" zur Seite gestellt werden sollte. Unter dem Stichwort "ius post bellum" werden Rechtsfragen diskutiert, die die Formulierung von Friedensverträgen oder Entscheidungen über Maßnahmen zur Konsolidierung eines noch fragilen Friedens betreffen. Im engen Zusammenhang mit der Diskussion über ein Völkerrecht nach dem Krieg steht die Entwicklung des Völkerstrafrechts und der internationalen Strafgerichtsbarkeit seit 1945 und insbesondere seit den 1990er Jahren, bei der es auch um die Ahndung von Verbrechen gegen den Frieden (Aggressionsverbrechen) und im Krieg (Kriegsverbrechen) geht. 

Das Institut widmet sich der Erforschung und Lehre dieser Völkerrechtsfragen im Zusammenhang und im Zusammenwirken mit führenden Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. Dabei wird auch das Gespräch mit benachbarten Disziplinen wie denen der Ethik, der Geschichte und der politischen Wissenschaft der internationalen Beziehungen gesucht.

Die Presseinformation der Universität über die Gründung des Instituts finden Sie hier.